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Autoteile Jakobs GmbH

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06831 945 897-0

Mo - Do 08.00 Uhr - 17.30 Uhr
Fr 08.00 Uhr - 16.00 Uhr

Garantieerklärung

Garantieerklärung der Firma Autoteile Jakobs GmbH

 

 

Bei Mängeln hat der Verbraucher gesetzliche Rechte.

 

Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln ist unentgeltlich.

 

Durch die nachfolgend näher beschriebene Garantie werden diese Rechte nicht eingeschränkt.

 

 

1.

 

Die Firma Autoteile Jakobs, Siedlungsstraße 15, 66773 Schwalbach/Hülzweiler, gewährt auf von der Firma Autoteile Jakobs GmbH gekaufte instandgesetzte Ersatzteile eine Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

 

2. Garantiegeber

 

Garantiegeber für die von der Firma Autoteile Jakobs GmbH gekauften instandgesetzte Ersatzteile ist :

 

Autoteile Jakobs GmbH

Siedlungsstraße 15,

66773 Schwalbach/Hülzweiler,

Telefon: 06831 / 9458 97-0

E-Mail:  info@lenkgetriebe.net

 

(im Folgenden: „Garantiegeber“).

 

3. räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie ist das Gebiet der Europäischen Union.

 

4. sachlicher Geltungsbereich – Inhalt der Garantie

 

Die Garantie gilt für instandgesetzte Ersatzteile, welche der Kunde vom Garantiegeber gekauft hat.

 

Die Garantie gilt nur für durch den Kunden vom Garantiegeber gekaufte instandgesetzte Ersatzteile, die in einem Fahrzeug für den normalen Straßengebrauch verbaut werden. Die Garantie ist ausgeschlossen für Fahrzeuge, die auf Rennstrecken bewegt werden oder bei denen es Modifikationen gab, die nicht der Serienausstattung entsprechen sowie für gewerbliche genutzte Transportfahrzeuge.

 

Der Garantiegeber garantiert, dass die vom Kunden bei ihm instandgesetzte Ersatzteile frei von Mängeln im Werkstoff und in der Werkarbeit sind. Maßstab ist der übliche Stand der Technik bei vergleichbaren Produkten.

 

Im Garantiefall wird der Garantiegeber bei Material- oder Verarbeitungsfehlern diese nach seinem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Garantiegeber den Kaufpreis erstatten.

 

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.

 

5. Dauer der Garantie

 

Kunden, die vom Garantiegeber gekaufte instandgesetzte Ersatzteile in einem Taxi einsetzen, erhalten eine Garantie von sechs Monaten (oder bis 200.000 km Laufleistung) ab dem Datum der Übergabe des vom Garantiegeber gekauften instandgesetzten Ersatzteils an den Kunden.

 

In den übrigen Fällen beträgt die Garantiedauer zwei (2) Jahre ab dem Datum der Übergabe vom Garantiegeber gekaufte instandgesetztes Ersatzteils an den Kunden.

 

6. besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie bei Servopumpen und Lenkgetrieben

 

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Servopumpen und Lenkgetrieben hat der Garantiegeber die Kunden über die beim Einbau der gekauften Servopumpen und Lenkgetriebe zu beachtenden Punkte informiert. Die Einhaltung dieser Hinweise und ein diesbezüglicher Nachweis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie.

 

Im Einzelnen gilt Folgendes:

 

a) Lenkgetriebe

 

Um eine Garantie bei Lenkgetrieben in Anspruch nehmen zu können, müssen beim Einbau des vom Garantiegeber gekauften Lenkgetriebes folgende Voraussetzungen erfüllt worden sein:

 

aa) Befolgen der Anweisung des Fahrzeugherstellers beim Einbau des Lenkgetriebes

 

bb) Gleichzeitiges Erneuern der Servopumpe,

 

  • wenn das Fahrzeug eine Laufleistung von über 110.000 km hat und noch die erste Pumpe verbaut ist

 

oder

 

  • wenn die Servopumpe vormals durch Ölverlust trockengelaufen ist oder aber der Ölstand im Ausgleichsbehälter unter „Minimum“ gesunken ist (Dies bedeutet nicht, dass die Servopumpe defekt ist. Es dient lediglich der Vermeidung von Garantiefällen. Wird die Servopumpe nicht erneuert, kann dies Späne in das neue Lenkgetriebe absondern, was wiederum zum Ölverlust des Lenkgetriebes führen kann.)

 

cc) Spülen des Lenksystems

 

Das komplette Hydrauliksystem ist nach Ausbau des alten Lenkgetriebes komplett mit mindestens 2 Litern des vom Hersteller freigegebenen Hydrauliköls zu spülen. Die Spülung sollte auch den Ausgleichsbehälter umfassen. Ggf. müssen Sie den Ausgleichsbehälter ausbauen und komplett auswaschen, so dass alle Späne und der Restschmutz aus dem Behälter entfernt werden. Geschieht dies nicht, werden alle Partikel und Späne in das neue Lenkgetriebe geschwemmt und können zum Ölverlust führen.

Die Vor- und Rücklaufleitung ist ebenso sorgfältig zu spülen, wie das restliche Hydrauliksystem. Sollten beim Spülen Materialteilchen in der Leitung vorgefunden werden, so sind die Leitungen zu erneuern.

 

dd) Befüllen und Entlüften des Systems

 

Das Hydrauliksystem ist nach Einbau des neuen Lenkgetriebes mit dem vom Fahrzeughersteller freigegebenen Hydrauliköl zu befüllen. Bitte halten Sie sich hierbei an die Anweisungen des Fahrzeugherstellers.Die Verwendung eines nicht vom Hersteller empfohlenen Öls kann zu Funktionsstörungen führen !

 

Nach Befüllen des Ausgleichsbehälters ist das System gemäß Herstellervorgabe zu entlüften. Achten Sie hierbei darauf, dass die Pumpe zu keinem Zeitpunkt trocken läuft oder Luft zieht und der Ölstand zu keinem Zeitpunkt unter den Minimalwert sinkt.

 

ee) Sonstiges:

 

Es ist darauf zu achten, das Lenkgetriebe unverspannt einzubauen. Zwischen den Axialspurstangen, den Befestigungshaltern und dem Kreuzgelenk kann beim Einpassen eine Spannung entstehen, wodurch die Lenkung später unruhig läuft.

 

Beim Einbau des Lenkgetriebes sind die Dichtungen der Vor- und Rücklaufleitungen zum bzw. vom Lenkgetriebe zu erneuern.

 

Beim Einbau eines neuen Lenkgetriebes sind neue Spurstangenköpfe einzubauen, wenn diese nicht erst innerhalb der letzten 3 Monate erneuert wurden.

 

Lenkungs- und Achsteile sind nach Einbau genau auf ihre Funktion hin zu überprüfen.

 

Sollte der Kund ein Lenkgetriebe ohne Axialspurstangen erwerben oder die Axialspurstangen selbst wechseln, ist darauf zu machen, dass die Zahnstange nur mit Schutzbacken an bestimmten Haltepunkten zu klemmen ist. Es ist nur mit dem vorgeschriebenen Drehmoment zu arbeiten, da es sonst zu Abstützmarkierungen kommen kann, die zur Nichtfunktion oder zum Ölverlust führen können.

 

Das Öffnen der Manschettenbefestigung ist gleichzusetzen mit dem Öffnen des Lenkgetriebes. Das Öffnen eines Lenkgetriebes zieht den sofortigen Verlust der Garantie nach sich.

 

Bei elektrischen Lenkgetrieben (FlexRay / EPS) ist die Einbauempfehlung des Garantiegebers zu beachten. Insbesondere die Verwendung des dort vorgeschriebenen Diagnosetesters ist Voraussetzung für den Erhalt der Garantie.

 

ff) Der Einbau des Lenkgetriebes ist in eine Fachwerkstatt vorzunehmen. Nach dem Einbau ist zwingend eine Achsvermessung erforderlich. Die Ist-Werte müssen im Toleranzbereich der Soll-Werte liegen.

 

b) Servopumpe

 

Um die Garantie für vom Garantiegeber gekaufte Servopumpen in Anspruch nehmen zu können, müssen beim Einbau der durch den Kunden vom Garantiegeber gekauften Servopumpe folgende Voraussetzungen erfüllt worden sein:

 

aa) Bei dem Einbau der Servopumpe ist das komplette Lenksystem mit mindestens 2 Litern Hydrauliköl zu spülen.

 

Die Vor- und Rücklaufleitung ist mit dem vom Hersteller empfohlenen Hydrauliköl sorgfältig zu spülen.  Sollten beim Spülen Materialteilchen in der Leitung vorgefunden werden, so ist die Leitung zu erneuern.

 

bb) Der Ausgleichbehälter muss sorgfältig gereinigt und geprüft werden.

 

Dort lagern sich Partikel und Späne ab, die bei der späteren Befüllung und Entlüftung wieder in das System gespült werden können. Ggf. ist der Ausgleichsbehälter auszubauen und komplett zu reinigen.

 

cc) Befüllen und Entlüften des Systems

 

Das Hydrauliksystem ist nach Einbau der neuen Servopumpe mit dem vom Fahrzeughersteller freigegebenen Hydrauliköl zu befüllen. Bitte halten Sie sich hierbei an die Anweisungen des Fahrzeugherstellers.

 

Nach Befüllen des Ausgleichsbehälters ist das System gemäß Herstellervorgabe zu entlüften. Bitte achten Sie hierbei darauf, dass die Pumpe zu keinem Zeitpunkt trocken läuft oder Luft zieht und der Ölstand zu einem Zeitpunkt unter den Minimalwert sinkt.

 

7. Verfahren für die Inanspruchnahme der Garantie

 

a) Kontaktaufnahme zu dem Garantiegeber

 

Im Falle der Geltendmachung eines Garantieanspruchs kontaktieren Sie bitte den Garantiegeber per E-Mail (info@lenkgetriebe.net) oder per Post (Autoteile Jakobs GmbH, Siedlungsstraße 15,

66773 Schwalbach/Hülzweiler).

 

Bitte teilen Sie dem Garantiegeber die Rechnungsnummer mit und fügen Sie den Nachweis des Ersteinbaus der von Ihnen beim Garantiegeber gekauften instandgesetzten Ersatzteils durch eine Fachwerkstatt  (im Folgenden: „Einbau-Nachweis“) bei.

 

b) Prüfung des Garantieanspruchs

 

aa)

Nach Eingang der Kunden-Anfrage zur Inanspruchnahme der Garantie wird der Garantiegeber dem Kunden ein Formular (im Folgenden: „Garantieantrag“) übermitteln, welches durch den Kunden auszufüllen ist. Der Kunde hat dann den ausgefüllten Garantieantrag zusammen mit dem Einbau-Nachweis (sofern zuvor noch nicht übersandt) an den Garantiegeber zurückzusenden.

 

bb)

Der Garantiegeber übermittelt, sofern nach den Informationen in Garantieantrag und Einbau-Nachweis das Vorliegen eines Garantiefalls möglich ist, an den Kunden gegen Vorkasse-Berechnung der tatsächlichen Kosten von derzeit 10,00 Euro einen DPD-Retourenschein zur Abgabe in einem DPD-Paketshop.

 

cc)

Der Garantiegeber wird, soweit möglich, – noch vor Übersendung beim Garantiegeber gekauften instandgesetzten Ersatzteils durch den Kunden und Durchführung einer Prüfung, ob ein Garantie-Fall vorliegt oder nicht – dem Kunden die Lieferung einer Ersatzproduktes gegen Vorauszahlung in Höhe des Wertes des Ersatzproduktes sowie der Kosten für Verpackung und Versand an den Kunden anbieten. Der Kunde kann dieses Angebot ausdrücklich durch Mitteilung an den Garantiegeber annehmen. Nach Vorauszahlung der vom Garantiegeber bezifferten Beträge (Wert des Ersatzprodukts, Kosten für Verpackung und Versand) durch den Kunden übersendet der Garantiegeber das Ersatzprodukt unverzüglich an den Kunden.

 

dd)

Der Kunde übersendet in jedem Fall das instandgesetzte Ersatzteil, für welche(s) Ansprüche nach dieser Garantie geltend gemacht werden, unter erneuter Beifügung von ausgefülltem Garantieantrag und Einbaunachweis an die oben unter Ziff. 2. angegebene Adresse des Garantiegebers. Die erneute Beifügung von ausgefülltem Garantieantrag und Einbaunachweis ist für die Zuordnung der übersandten Teile erforderlich.

 

ee)

Die vom Kunden übersandter das instandgesetzte Ersatzteil wird auf das Vorliegen des beanstandeten Mangels geprüft. Der Garantiegeber wird innerhalb einer ordentlichen Prüf- und Bearbeitungsdauer von 6 – 8 Wochen ab Eingang des vom Kunden übersandten beim Garantiegeber gekauften instandgesetzten Ersatzteils beim Garantiegeber einen Prüfbericht an den Kunden übermitteln.

 

c) falls kein Garantie-Fall vorliegt:

 

Sollte sich aus dem Prüfbericht ergeben, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie nicht vorliegen (im Folgenden: „negativer Prüfbericht“), informiert der Garantiegeber den Kunden über diesen Umstand und übersendet den negativen Prüfbericht.

 

aa) bei Vorab-Übersendung eines Ersatzprodukts (vgl. oben Ziff. 7.b) cc)

 

Sollte der Kunde bereits ein Ersatzprodukt erhalten haben (vgl. oben unter Ziff. 7. b) cc) verbleiben die vom Kunden  geleisteten Zahlungen (Hinsendekosten, Wert des Ersatzproduktes, Rücksendekosten, Kosten für Verpackung) beim Garantiegeber. Er wird diese Kosten nicht an den Kunden zurück zahlen.

 

Der Garantiegeber wird das vom Kunden im Rahmen der Geltendmachung der Garantie übersandte Teil (vom Garantiegeber erworbenes instandgesetztes Ersatzteil) in dem Zustand an den Kunden zurück senden, den das Teil zum Zeitpunkt der Übersendung an den Garantiegeber hatte, sofern dieser keine Reparatur des Teils beauftragt (siehe nachfolgend unter Ziff. 7.c) bb). Die Kosten für den Hin- und Rückversand sowie die Verpackung sind vom Kunden per Vorkasse zu tragen. Die Rücksendung durch den Garantiegeber erfolgt an die vom Kunden im Garantieantrag angegebene postalische Adresse.

 

bb) Möglichkeit des Kunden, den Garantiegeber mit der Reparatur zu beauftragen, soweit möglich

 

Der Kunde kann den Garantiegeber innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt des negativen Prüfberichts mit einer Reparatur des vom Garantiegeber gekauften instandgesetzten Ersatzteils beauftragen, soweit dies dem Garantiegeber möglich ist.

 

Bei Beauftragung des Garantiegebers mit der Durchführung einer Reparatur sind die Kosten der Reparatur sowie der Hin- und Rücksendung vom Kunden zu tragen. Zusätzlich sind die Kosten für die Verpackung sind vom Kunden zu tragen. Die Rücksendung des reparierten vom Garantiegeber gekauften instandgesetzten Ersatzteils erfolgt durch den Garantiegeber nach Eingang der Vorkasse- Zahlung des Kunden an die vom Kunden im Garantieantrag angegebene postalische Adresse.

 

cc) sofern der Kunde keine Reparatur wünscht oder eine Reparatur nicht möglich ist

 

Sollte der Kunde im Falle eines negativen Prüfberichts keine Reparatur wünschen oder dem Garantiegeber eine Reparatur nicht möglich sein, wird der Garantiegeber dem Kunden das von ihm an den Garantieber eingesandte beim Garantiegeber gekaufte instandgesetzte Ersatzteil auf Kosten des Kunden zurück senden. Die Kosten für den Hin- und Rückversand sowie die Verpackung sind vom Kunden zu tragen. Die Rücksendung durch den Garantiegeber erfolgt nach Eingang der Vorkasse-Zahlung des Kunden an die vom Kunden im Garantieantrag angegebene postalische Adresse .

 

d) bei Vorliegen eines Garantiefalls

 

Im Garantiefall wird der Garantiegeber nach seiner Wahl

 

  • entweder die Übersendung eines Ersatzprodukt an den Kunden anbieten (nachfolgend unter aa) oder
  • eine Reparatur des vom Garantieber gekauften instandgesetzten Ersatzteils vornehmen (nachfolgend unter bb) oder
  • sofern weder ein Ersatzprodukt geliefert werden kann noch eine Reparatur möglich sein sollte, den Kaufpreis für das vom Garantiegeber gekaufte instandgesetzte Ersatzteil erstatten (nachfolgend unter cc).

 

aa) Übersendung eines Ersatzprodukts

 

Sofern ein Garantie-Fall vorliegt, bietet der Garantiegeber dem Kunden, soweit vorhanden, die Lieferung eines Ersatzprodukts an. In diesem Fall trägt der Garantiegeber die Kosten für die Übersendung des Ersatzprodukts an den Kunden.

 

Sollte der Kunde bereits ein Ersatzprodukt erhalten haben (vgl. oben unter Ziff. 7. b) cc) wird der Garantiegeber dem Kunden die von diesem geleisteten Zahlungen (Hinsendekosten, Wert des Ersatzproduktes, Rücksendekosten, Kosten für Verpackung) unverzüglich an den Garantiegeber erstatten, nachdem der Kunde dem Garantiegeber die Bankverbindung mitgeteilt hat, auf welche die Erstattung erfolgen soll.

 

Das vom Kunden im Rahmen der Geltendmachung der Garantie übersandte Teil (vom Garantiegeber gekauftes instandgesetztes Ersatzteil) geht in das Eigentum des Garantiegebers über.

 

bb) Übersendung des reparierten Produkts (beim Garantiegeber gekauftes instandgesetztes Ersatzteil) des Kunden

 

Sofern ein Garantie-Fall vorliegt, jedoch eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, wird der Garantiegeber das vom Kunden eingesandte Teil (vom Garantiegeber gekauftes instandgesetztes Ersatzteil) reparieren, soweit ihm eine Reparatur möglich ist.

 

Der Garantiegeber wird dem Kunden die Kosten der Übersendung des Teils an den Garantiegeber unverzüglich nach Mitteilung der Bankverbindung durch den Kunden an den Garantiegeber erstatten.

 

Die Kosten der Reparatur und der Verpackung der Ware sowie die Kosten für die Rücksendung trägt der Garantiegeber.

 

cc) Erstattung des Kaufpreises

 

Sollten weder die Lieferung eines Ersatzproduktes noch die Reparatur des vom Kunden eingesandten Teils (vom Garantiegeber gekauftes instandgesetztes Ersatzteil) möglich sein und ein Garantie-Fall vorliegen, wird der Garantiegeber dem Kunden den vom Kunden für das Teil gezahlten Kaufpreis sowie die dem Kunden durch die im Rahmen der Geltendmachung der Garantieansprüche entstandenen Hinsendekosten für Übersendung des Teils zum Garantiegeber erstatten.

 

Die Erstattung erfolgt unverzüglich nach Mitteilung der Bankverbindung durch den Kunden an den Garantiegeber.

 

Das vom Kunden im Rahmen der Geltendmachung der Garantie übersandte Teil (vom Garantiegeber gekauftes instandgesetztes Ersatzteil) geht in das Eigentum des Garantiegebers über.

 

8.

 

Weitere Ansprüche des Kunden sind von dieser Garantie nicht umfasst.

 

Bitte wählen Sie Ihr Fahrzeug, bevor Sie fortfahren.

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